Thomas Schaufuß: Der Gerichtsprozess um die Urheberrechte des Horst-Wessel-Liedes 1936
Der Gerichtsprozess um die Urheberrechte des Horst-Wessel-Liedes 1936
Buch
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- Leipziger Universitätsvlg, 10/2024
- Einband: Flexibler Einband
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783960236092
- Bestellnummer: 12065470
- Umfang: 198 Seiten
- Gewicht: 302 g
- Maße: 230 x 150 mm
- Stärke: 11 mm
- Erscheinungstermin: 30.10.2024
Klappentext
Die vorgelegte Untersuchung von Thomas Schaufuß ist in mehrfacher Hinsicht gewichtig: Einerseits wird mit der quellengesättigten Rekonstruktion des juristischen Streites um die Urheberrechte am Horst-Wessel-Lied in den dreißiger Jahren, der zuletzt sogar das Reichsgericht in Leipzig beschäftigte, ein Kapitel nationalsozialistischer Verlagsgeschichte plastisch sichtbar, wobei an diesem Beispiel das Funktionieren von deren Mechanismen einschließlich der Interventionsmöglichkeiten von Funktionsträgern - im hier geschilderten Fall prominent durch Joseph Goebbels - offengelegt werden kann.Diese zum Teil direkt verwirrend erscheinende Verflechtung politischer und kommerzieller Interessen verdeutlicht, dass alle vereinfachend argumentierenden Erklärungsmuster von einer alles steuernden zentralen Macht in der Diktatur unzureichend sind, und dass sich die vom Autor herangezogene, sich maßgeblich auf Michel Foucault stützende historische Dispositivanalyse im Umgang mit diesen Vorgängen als ein tragfähiges Instrument erweist, wenn es darum geht, dieses Geschehen in ein plausibles theoretisches Modell einzubetten.
Andererseits wird ein Stück Familiengeschichte sichtbar. Denn der Autor ist der Enkel von Helene Schaufuß, deren in Leipzig ansässiger Verlag durch die hier dokumentierte juristische Auseinandersetzung 1936 in die Insolvenz getrieben wurde. Eine besondere Stärke des Buches von Thomas Schaufuß liegt darin, dass er sämtliche überkommenen Quellen, die partiell ganz privater Natur sind, mit klarem analytischem Blick prüft, für seine Vorfahren keinerlei spekulative Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsargumentationen ins Feld führt, sondern in unbestechlicher Weise alle erkennbaren damaligen Entwicklungen nachvollzieht, einordnet, gediegen kommentiert und alle daraus abgeleiteten späteren Einsichten, Erkenntnisse und Entwicklungen auch als solche ausweist.
Anmerkungen:
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