Stephan Greulich: Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen
Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen
Buch
- Kompakter Einstieg in die rechtlichen Grundlagen - vom Beleg bis zur Betriebsprüfung
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EUR 24,99*
- DATEV eG, 12/2024
- Einband: Kartoniert / Broschiert
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783962761202
- Bestellnummer: 11893882
- Umfang: 200 Seiten
- Nummer der Auflage: 24004
- Auflage: 4. Auflage
- Erscheinungstermin: 31.12.2024
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Klappentext
Begriffe wie E-Rechnung, ZUGFeRD, Ersetzendes Scannen, GoBD oder Cloud sind in aller Munde und ebnen den Weg für den Sprung in eine digitale Zukunft. Seitens des Gesetzgebers sind die rechtlichen Voraussetzungen hierfür bereits geschaffen. Auch technologisch sind die digitalen Prozesse längst umsetzbar.Der Umstieg auf das papierlose Büro führt zu steigender Produktivität, sinkenden Kosten und kürzeren Reaktionszeiten (z. B. bei Lieferanten- und Kundenanfragen).
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass in einem Unternehmen die bestehenden Arbeitsabläufe hinterfragt und - falls erforderlich - bestehende Prozesse auch verändert sowie althergebrachte Gewohnheiten abgelegt werden. Wichtig für den Umstieg sind ein realistischer Zeitplan und die Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens.
Zur 4. Auflage wurde das Fachbuch komplett an die neue Rechtslage angepasst. Die Aktualisierung betrifft insbesondere die Neuerungen zur E-Rechnung (B2B). Durch die laufende Gesetzgebung waren hier Anpassungen erforderlich.
Zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen werden insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) derzeit zahlreiche Förderprogramme gewährt. Diese umfassen in der Regel Beratungsleistungen und Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen der digitalen Transformation. Hierzu zählen beispielsweise die Förderprogramme der Bundesländer.
Für Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen und der Beantragung von Fördermitteln, unterstützt Sie Ihre Steuerberatungskanzlei.
Dem Wachstumschancengesetz, welches die Änderungen zur E-Rechnung enthält, wurde am 22.03.2024 im Bundesrat zugestimmt.
Anmerkungen:
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