Stefan Mücke: Steuerpolitischer Flächenbrand gegen Betreiber von Photovoltaikanlagen
Steuerpolitischer Flächenbrand gegen Betreiber von Photovoltaikanlagen
Buch
- Rückwirkende Steuerbelastungen durch Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen und Verlustverrechnungsverbot
lieferbar innerhalb 2-3 Wochen
(soweit verfügbar beim Lieferanten)
(soweit verfügbar beim Lieferanten)
EUR 39,00*
Verlängerter Rückgabezeitraum bis 31. Januar 2025
Alle zur Rückgabe berechtigten Produkte, die zwischen dem 1. bis 31. Dezember 2024 gekauft wurden, können bis zum 31. Januar 2025 zurückgegeben werden.
- Steuerakademie Mücke, 03/2024
- Einband: Kartoniert / Broschiert, Paperback
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783384182999
- Bestellnummer: 11819889
- Umfang: 68 Seiten
- Gewicht: 112 g
- Maße: 210 x 148 mm
- Stärke: 6 mm
- Erscheinungstermin: 24.3.2024
Klappentext
Mit dem Jahressteuergesetz 2022, welches am 21. Dezember 2022 in Kraft getreten ist, wurde rückwirkend ab 1.1.2022 die Steuerbefreiung obligatorisch. Mit der sachlich nicht zu begründenden rückwirkenden Steuerbefreiung verlieren die PV-Betreiber die Verlustverrechnungsmöglichkeit für das Jahr 2022. Aus Folge der rückwirkenden Steuerbefreiung und dem Abzugsverbot ab 2022 werden von den Finanzbehörden Investitionsabzugsbeträge für 2021 rückgängig gemacht und bereits ausgezahlte Steuererstattungen von den PV-Betreibern zurückgefordert.Das Jahressteuergesetz 2022 ist handwerklich schlecht, nicht zu Ende gedacht und hat juristische Lücken. Wir halten das rückwirkende Verlustverrechnungsverbot für das Jahr 2022 und die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen bei der Steuerfestsetzung 2021 oder auch frühere Jahre für unzulässig und begründen unsere Auffassung in dieser Stellungnahme. Wir haben mit dem 7G/IAB-COMPLEX eine Community begründet und führen verschiedene Musterprozesse, um die Vorgehensweise des Gesetzgebers und der Finanzbehörden gerichtlich prüfen zu lassen.
Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.