Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch Band 3: Zweites Buch. Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft. Dritter Abschnitt. Stille Gesellschaft §§ 230-237. Konzernrecht der Personengesellschaften
Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch Band 3: Zweites Buch. Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft. Dritter Abschnitt. Stille Gesellschaft §§ 230-237. Konzernrecht der Personengesellschaften
Buch
- Herausgeber: Karsten Schmidt
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EUR 159,00*
- C.H. Beck, 05/2025
- Einband: Gebunden
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783406758430
- Bestellnummer: 10843823
- Umfang: 350 Seiten
- Nummer der Auflage: 22005
- Auflage: 5. Auflage
- Erscheinungstermin: 15.5.2025
Klappentext
Zum WerkDiesen in 5. Auflage neu konzipierten Großkommentar bearbeiten namhafte Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis. Der Kommentar ist nach den Büchern des HGB gegliedert. Wo es dem HGB noch an systematischer Geschlossenheit fehlt - das ist vor allem in den Bereichen des Bankrechts und des Transportrechts, teilweise aber auch z. B. im Recht des Produktvertriebs und der Personengesellschaften der Fall -, geht die Darstellung, den Bedürfnissen der Praxis folgend, inhaltlich über die Gesetzeslage hinaus und strebt umfassende Information an.
Der Kommentar orientiert sich in der Darstellung am Münchener Kommentar zum BGB.
Band 3 widmet sich der Kommentierung zur Stillen Gesellschaft (§§ 230-237). In einer ausführlichen Darstellung von § 230 wird die mittelbare Teilhabe am Unternehmen systematisch aufgearbeitet.
Berücksichtigt werden die Änderungen durch das am 1.1.2024 in Kraft tretende MoPeG.
Vorteile auf einen Blick
Recht der Stillen Gesellschaft in wissenschaftlicher Tiefe
ausführliche Darstellung von Nießbrauch, Treuhand, stiller Beteiligung, Unterbeteiligung und Genussrechten als Möglichkeiten der mittelbaren Teilhabe
mit Hinweisen zum Insolvenzrecht
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Unternehmen, Verbände, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Bibliotheken.
Biografie
Karsten Schmidt, in Praxis und Wissenschaft seit Jahrzehnten bekannt, ist Inhaber des Unternehmensrechtslehrstuhls an der Bucerius Law School in Hamburg. Neben zahlreichen Kommentierungen im Bürgerlichen Recht, Handels-, Gesellschafts-, Wettbewerbs- und Insolvenzrecht ragen seine Grundlagenwerke "Handelsrecht" und "Gesellschaftsrecht" durch ihren anhaltenden Einfluss auf die Fortentwicklung dieser Gebiete heraus.Anmerkungen:
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