Jürgen H. Lietz: Leitfaden für Hausverwalter zur Erstellung von Jahresabrechnungen gemäß WEG ..., Kartoniert / Broschiert
Leitfaden für Hausverwalter zur Erstellung von Jahresabrechnungen gemäß WEG ...
- Leitfaden für Wohnungseigentümer zur Prüfung ihrer Jahresabrechnung
 
(soweit verfügbar beim Lieferanten)
- Verlag:
 - BoD - Books on Demand, 10/2025
 - Einband:
 - Kartoniert / Broschiert, Paperback
 - Sprache:
 - Deutsch
 - ISBN-13:
 - 9783759775320
 - Artikelnummer:
 - 11978202
 - Umfang:
 - 54 Seiten
 - Nummer der Auflage:
 - 25003
 - Ausgabe:
 - 3. Auflage
 - Gewicht:
 - 73 g
 - Maße:
 - 210 x 148 mm
 - Stärke:
 - 3 mm
 - Erscheinungstermin:
 - 27.10.2025
 
Weitere Ausgaben von Leitfaden für Hausverwalter zur Erstellung von Jahresabrechnungen gemäß WEG ... | 
                Preis | 
|---|---|
| Buch, Kartoniert / Broschiert, Paperback | EUR 12,99* | 
Klappentext
Die Erfahrung des Autors hat gezeigt, dass viele Jahresabrechnungen der Verwalter für Wohnungseigentümer fehlerhaft sind. Des Autors Leitfaden für Verwalter soll den Verwaltern helfen, dem Wohnungseigentumsgesetz voll entsprechende Jahresabrechnungen zu erstellen. Der Leitfaden des Autors versetzt Wohnungseigentümer in die Lage, die Jahresabrechnung ihres Verwalters auf Richtigkeit zu überprüfen und ob sie dem Gesetz entspricht.
Im Unterschied zur vorangegangenen Broschüre mit 40 Seiten umfasst die neue Fassung insgesamt 54 Seiten. Das Buch enthält neue Informationen zur Rechtsprechung.
Eine irrtümlich entstandene Beschreibung zu Doppelbuchungen wurde korrigiert mit Hinweis auf missverständliche Bezeichnung von Kostenarten. Das Buch enthält nun eine Anleitung zur Berechnung und Prüfung der Abrechnungsspitze, was ziemlich kompliziert sein kann. Es wird auch ausführlich an einem echten Fall die für Verwaltungsbeiräte verpflichtende rechnerische Prüfung der Jahresabrechnung aufgezeigt, mit der auch die Veruntreuung von Geldern erkannt werden kann. Die Verantwortung der Verwaltungsbeiräte muss neu gesehen werden. Dieses Thema hatte ich bisher nicht betrachtet. Es drohen mit der WEG-Novelle 2020 aber erhebliche Gefahren für Verwaltungsbeiräte aus Haftung für grob fahrlässiges Verhalten. Die aktualisierte Ausgabe enthält auch Hinweise zur rechtlich zulässigen Rücklagen-Entnahme durch den Verwalter.
Anmerkungen:
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