Joachim Bohnert: Ordnungswidrigkeitengesetz. OWiG, Gebunden
Ordnungswidrigkeitengesetz. OWiG
- Kommentar
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- Verlag:
- C.H. Beck, 06/2026
- Einband:
- Gebunden
- Sprache:
- Deutsch
- ISBN-13:
- 9783406850202
- Artikelnummer:
- 12636293
- Umfang:
- 800 Seiten
- Nummer der Auflage:
- 26009
- Ausgabe:
- 9. Auflage
- Erscheinungstermin:
- 30.6.2026
- Serie:
- Gelbe Erläuterungsbücher
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Klappentext
Zum Werk
Die Konzeption dieses Kommentars entspricht dem wachsenden Bedürfnis nach besonders schneller und pragmatischer Hilfestellung im Arbeitsalltag. Das Werk konzentriert sich auf die alltäglich auftauchenden Probleme. Lösungsvorschläge orientieren sich grundsätzlich an der herrschenden Rechtsprechung, liefern bei nicht gefestigter Judikatur aber auch eigene Argumentationshilfen.
Vorteile auf einen Blick
- Verbindung von Praxisnähe und Wissenschaftlichkeit
- hervorragende Verständlichkeit und Lesbarkeit
- handlich und kompakt
Zur Neuauflage
Die Neuauflage beinhaltet sämtliche Gesetzesänderungen seit der Vorauflage, insbesondere:
- Art. 21 G zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit v. 22.12.2025
- Art. 9, 10, 11, 12 G zur Änd. der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Alte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änd. des Stiftungsregisterrechts v. 8.12.2025
- Art. 15 G zur Änd. des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änd. weiterer prozessualer Regelungen v. 8.12.2025
- Art. 4 G zur Änd. der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Änd. anderer Gesetze v. 17.72025
- Art. 8 G zur weiteren Digitalisierung der Justiz v. 12.7.2024.
Zielgruppe
Für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Verwaltungsbehörden auf allen Ebenen, die für den Erlass von Bußgeldbescheiden zuständig sind.
Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.
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