Isabelle Jäger-Maillet: Fortentwicklung des grenzüberschreitenden Unterhaltsvorschussregresses, Kartoniert / Broschiert
Fortentwicklung des grenzüberschreitenden Unterhaltsvorschussregresses
- Bestandsaufnahme und Vorschläge für eine Verbesserung des Unterhaltsregresses durch die deutschen Unterhaltsvorschussstellen de lege lata und de lege ferenda unter Berücksichtigung internationalrechtlicher und rechtsvergleichender Aspekte
(soweit verfügbar beim Lieferanten)
- Verlag:
- Metzner, Wolfgang Verlag, 08/2025
- Einband:
- Kartoniert / Broschiert
- Sprache:
- Deutsch
- ISBN-13:
- 9783961171637
- Artikelnummer:
- 12408987
- Umfang:
- 302 Seiten
- Ausgabe:
- Band 41
- Erscheinungstermin:
- 12.8.2025
- Serie:
- Schriften zum deutschen und ausländischen Familien- und Erbrecht - Band 41
Klappentext
Die Arbeit befasst sich mit der grenzüberschreitenden Geltendmachung von übergegangenen Unterhaltsansprüchen durch die deutschen Unterhaltsvorschussstellen, kurz "Auslandsrückgriff" genannt.
Im ersten Teil erfolgt eine Darstellung der Rechtslage sowie eine Untersuchung der rechtlichen Hürden, auf die die öffentlichen Träger auf dem Weg zur grenzüberschreitenden Unterhaltsdurchsetzung stoßen. Beleuchtet werden sowohl kollisionsrechtliche als auch verfahrensrechtliche Aspekte.
In Teil zwei werden Lösungsvorschläge zur rechtlichen Verbesserung des Unterhaltsregresses entwickelt. Kernstück der Überlegungen im Hinblick auf das nationale Recht ist eine Stärkung der Mitwirkungspflichten des Leistungsempfängers im UVG. Die vorgeschlagene Justierung des internationalen Rechtsrahmens zielt ihrerseits darauf ab, die Berechnung und Titulierung der Erstattungsansprüche deutlicher an das Recht anzuknüpfen, dem die leistende Behörde unterliegt. Ziel der vorgeschlagenen Fortentwicklung ist insbesondere zu vermeiden, dass verschiedene Rechtsordnungen in einem und demselben Sachverhalt zur Anwendung kommen, sowie die Rechtsanwendung so zu vereinfachen, dass dem besonderen Bedürfnis der Behörden nach einer effizienten Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen besser entsprochen wird.
Anmerkungen:
