Hans Brox: Besonderes Schuldrecht, Kartoniert / Broschiert
Besonderes Schuldrecht
- Verlag:
- C.H. Beck, 04/2026
- Einband:
- Kartoniert / Broschiert
- Sprache:
- Deutsch
- ISBN-13:
- 9783406844737
- Artikelnummer:
- 12558616
- Umfang:
- 939 Seiten
- Nummer der Auflage:
- 26050
- Ausgabe:
- 50., aktualisierte Auflage
- Gewicht:
- 830 g
- Maße:
- 193 x 128 mm
- Stärke:
- 46 mm
- Erscheinungstermin:
- 2.4.2026
- Serie:
- Grundrisse des Rechts
Klappentext
Zum Werk
Dieser Bestseller behandelt die vertraglichen und die gesetzlichen Schuldverhältnisse. Er eignet sich sowohl zur Einarbeitung als auch zur Wiederholung. Die bewährten Einstiegsfälle, die knapp und exakt auf ein konkretes Rechtsproblem zugeschnitten sind, sowie zahlreiche Übersichten und Prüfungsschemata erleichtern das Lernen und die spätere Anwendung des Gelernten. Das Standardwerk zum Besonderen Schuldrecht behandelt einen Kernbereich des Pflichtfachstoffs zum Bürgerlichen Recht, der in beiden juristischen Staatsexamina beherrscht werden muss.
Inhalt
- Kauf, Tausch, Schenkung
- Mietvertrag, Pachtvertrag, Leasing
- Leihe
- Darlehen
- Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge
- Dienstvertrag und Behandlungsvertrag
- Werkvertrag und ähnliche Verträge
- Auftrag, Geschäftsbesorgung, Maklervertrag
- Bürgschaft
- Geschäftsführung ohne Auftrag
- Bereicherungsrecht
- Unerlaubte Handlungen
Vorteile auf einen Blick
- zahlreiche Aufbauschemata und viele kurze Einstiegsfälle
- klare sprachliche Darstellung
- übersichtliche Gliederung
- ideale Kombination mit dem "Allgemeinen Schuldrecht" desselben Autors
- großer Inhalt - kleiner Preis
Zur Neuauflage
Eingearbeitet werden die geplanten Neuregelungen zur Produkthaftung, insbesondere bei fehlerhafter Software (auch bei KI), sowie das Recht auf Reparatur. Die Entwicklungen in Rechtsprechung und Schrifttum mit Schwerpunkten im Kauf- und Mietvertragsrecht werden bis einschließlich Januar 2026 berücksichtigt.
Zielgruppe
Für Studierende.
Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.