Ambulantes Operieren nach § 115b SGB V und sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V
Ambulantes Operieren nach § 115b SGB V und sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V
Buch
- AOP-Vertrag, Rechtsverordnung nach § 115f SGB V und Umsetzungshinweise
- Herausgeber: Deutsche Krankenhausgesellschaft
Artikel noch nicht erschienen, voraussichtlicher Liefertermin ist der 30.11.2024.
Sie können den Titel schon jetzt bestellen. Versand an Sie erfolgt gleich nach Verfügbarkeit.
Sie können den Titel schon jetzt bestellen. Versand an Sie erfolgt gleich nach Verfügbarkeit.
EUR 39,00*
- Kohlhammer W., 11/2024
- Einband: Kartoniert / Broschiert
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783170451636
- Bestellnummer: 11831461
- Umfang: 122 Seiten
- Erscheinungstermin: 30.11.2024
Klappentext
§ 115b SGB V bietet Krankenhäusern die Möglichkeit zur Durchführung ambulanter Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen im Krankenhaus. Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft vereinbaren hierzu einen Katalog der Leistungen gemäß § 115b SGB V und einheitliche Vergütungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte. Durch das MDK-Reformgesetz sind zum 01.01.2020 grundlegende Neuerungen im Bereich des ambulanten Operierens in Kraft getreten, die die Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene umzusetzen haben.Parallel hierzu wurde die so genannte sektorengleiche Vergütung gemäß § 115f SGB V für ausgewählte Leistungsbereiche neu eingeführt. Der Gesetzgeber hat die Einzelheiten der Leistungserbringung für diesen Bereich in der "Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-Verordnung)" geregelt.
Im Werk wird ein Überblick über die geltenden Regelungen und den jeweiligen Umsetzungsstand in diesen beiden Bereichen gegeben und durch entsprechende Umsetzungshinweise eine Hilfestellung für die praktische Umsetzung im Krankenhaus geboten.
Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.