Straßenverkehrsrecht (ohne Fortsetzungsnotierung). Inkl. 109. Ergänzungslieferung
Straßenverkehrsrecht (ohne Fortsetzungsnotierung). Inkl. 109. Ergänzungslieferung
Buch
- Straßenverkehrs-Ordnung mit farbiger Wiedergabe der Verkehrszeichen und mit Allgemeiner Verwaltungsvorschrift, Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung mit Dienstanweisungen und Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Fahrerlaubnis-Verordnung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Straßenverkehrsgesetz, Fahrlehrergesetz, Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr, Personenbeförderungsgesetz, Güterkraftverkehrsgesetz, Internationale Verkehrsvorschriften, Bundesfernstraßengesetz, Kraftfahrzeugsteuergesetz, Ordnungswidrigkeitengesetz mit Verwarnungsgeldkatalog, Bußgeldkatalog und andere Bestimmungen. Textsammlung
- Beck C. H., 12/2020
- Einband: Kunststoff-Ordner, Losebl.-Ausg. in Ordner
- Sprache: Deutsch
- ISBN-13: 9783406500879
- Bestellnummer: 7565706
- Sonstiges: Mit meist farb. Abb.
- Auflage: Loseblatt-Textsammlung mit Verweisungen, Sachverzeichnis und Mustern
- Copyright-Jahr: 2015
- Gewicht: 2128 g
- Maße: 205 x 167 mm
- Stärke: 104 mm
- Erscheinungstermin: 15.8.2024
Beschreibung
Die Textsammlung enthält die allgemein interessierenden Vorschriften des Straßenverkehrsrechts wie z. B. StVG, StVO, StVZO und die Fahrerlaubnis-Verordnung sowie die bundeseinheitlichen Bußgeld- und Verwarnungsgeldkataloge.Darüber hinaus sind auch die Vorschriften, die von einer engeren wirtschaftlichen Zielrichtung bestimmt sind, wie das Recht des Güterkraftverkehrs, der Personenbeförderung, der Fahrschulen, des Fahrpersonals u. a. m. enthalten.
Ferner sind in der Sammlung die Vorschriften zum allgemeinen Straßen- und Wegerecht sowie zahlreiche gebühren- und kostenrechtliche Regelungen abgedruckt.
Für Richter, Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Straßenverkehrs- und Polizeibehörden, Fahrschulen, Speditionen, Busunternehmen, TÜV.
Anmerkungen:
Bitte beachten Sie, dass auch wir der Preisbindung unterliegen und kurzfristige Preiserhöhungen oder -senkungen an Sie weitergeben müssen.