Peter Schulz: Entgeltkürzung im Insolvenzfall durch Betriebsvereinbarung., Kartoniert / Broschiert
Entgeltkürzung im Insolvenzfall durch Betriebsvereinbarung.
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Aktueller Preis: EUR 119,90
- Verlag:
- Duncker & Humblot, 11/2002
- Einband:
- Kartoniert / Broschiert, Paperback
- Sprache:
- Deutsch
- ISBN-13:
- 9783428107278
- Artikelnummer:
- 1646114
- Umfang:
- 460 Seiten
- Sonstiges:
- 459 S.
- Copyright-Jahr:
- 2002
- Gewicht:
- 625 g
- Maße:
- 233 x 157 mm
- Stärke:
- 24 mm
- Erscheinungstermin:
- 27.11.2002
Beschreibung
Weiterhin zunehmende Unternehmensinsolvenzen und hohe Arbeitslosenzahlen in Deutschland verleihen der Arbeitsplatzerhaltung in der Insolvenz immer mehr Bedeutung. Die hinreichende Personalkostensenkung ist im Insolvenzfall für den Erfolg der Sanierung mit von entscheidender Bedeutung. Peter Schulz untersucht die Möglichkeit der Entgeltsenkung durch Betriebsvereinbarung mit dem Vorteil einer unmittelbaren und zwingenden Wirkung gegenüber allen Arbeitnehmern und der einheitlichen Klärung der Rechtswirksamkeit im Beschlussverfahren.Dabei kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass Betriebsvereinbarungen nach
87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zur Entgeltsenkung zulässig sind und Massenänderungskündigungen ohne Verstoß gegen das Günstigkeitsprinzip ersetzen können. Die zwingende Wirkung von Tarifverträgen greift unverhältnismäßig in die durch Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit der Arbeitnehmer ein, solange und soweit untertarifliche Arbeitsbedingungen zur Arbeitsplatzerhaltung erforderlich sind. In diesem Fall steht der Tarifvorrang Betriebsvereinbarungen zur arbeitsplatzerhaltenden Entgeltsenkung nicht entgegen. Auch der Tarifvorbehalt steht nach der Vorrangtheorie Betriebsvereinbarungen nach
87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG nicht entgegen.
Inhaltsangabe
Inhaltsübersicht: 1. Teil: Problemstellung: Arbeitsplatzerhaltung in der Insolvenz - Sanierung erfordert auch Personalkostensenkung - Möglichkeiten der Personalkostensenkung - Die Personalkostensenkung muss in der für die Sanierung erforderlichen Höhe kurzfristig mit einem hinreichenden Maß an Rechtssicherheit realisierbar sein - Die gesetzlichen insolvenzspezifischen Hilfsmaßnahmen bewirken keine dauerhafte Personalkostensenkung - Bereitschaft der Belegschaft zur Weiterarbeit zu geringeren Arbeitsentgelten im Insolvenzfall - Das geltende Insolvenz- und Arbeitsrecht muss im Sinne der Ermöglichung der Erhaltung von Arbeitsplätzen ausgelegt werden - Beurteilung der Sanierungstauglichkeit arbeitsrechtlicher Sanierungsinstrumente - Vorteile der Betriebsvereinbarung als Sanierungsinstrument - 2. Teil: Rechtliche Wirksamkeit der Herabsetzung der Arbeitsentgelte durch Betriebsvereinbarung: Arbeitsvertragliche Entgeltvereinbarungen - Betriebsvereinbarungen - Senkung tarifvertraglicher Arbeitsentgelte durch Betriebsvereinbarung - 3. Teil: Rechtliche Wirksamkeit der Herabsetzung der Arbeitsentgelte gegenüber leitenden Angestellten durch Richtlinie gemäß28 SprAuG: Vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelte - Ansprüche aus Richtlinien gemäß
28 Abs. 2 SprAuG - Ansprüche aus Tarifverträgen - 4. Teil: Prozessuale Behandlung der Herabsetzung der Arbeitsentgelte durch Betriebsvereinbarung und Sprecherausschuss-Richtlinie: Durchführung des Einigungsstellenverfahrens nach
87 Abs. 2, 76 BetrVG - Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren zur Feststellung der Rechtmäßigkeit der Herabsetzung der Arbeitsentgelte durch Betriebsvereinbarung - Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren zur Feststellung der Rechtmäßigkeit der Herabsetzung der Arbeitsentgelte durch Sprecherausschuss-Richtlinie - Gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Unverhältnismäßigkeit der zwingenden Wirkung des Tarifvertrages - 5. Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Stichwortverzeichnis
Klappentext
Für diesen Titel ist noch kein Beschreibungstext vorhanden.Biografie
Peter Schulz, geboren 1928, studierte nach mehrjähriger praktischer Tätigkeit Innenarchitektur an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste in Stuttgart und Berufspädagogik am Berufsöädagogischen Institut in Stuttgart. Er war zwanzig Jahre stellvertretender Schulleiter an der Gewerblichen Berufs- und Fachschule für Holztechnik in Stuttgart und unterrichtete als Studiendirektor unter anderem das Fach Bauphysik in der Meister- und Technikerausbildung.Anmerkungen:
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Peter Schulz
Entgeltkürzung im Insolvenzfall durch Betriebsvereinbarung.
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